| Aufgaben der Kirchenverwaltung |
- Beratung, Erstellen, Beschließen und Vollziehen des Haushaltsplanes
- Kontrolle der Jahresrechnung auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Aufsicht über die Kassen- und Rechnungsführung
- Erhaltung des "Stiftungsvermögens"(Grundstockvermögens) und Bildung von zweckgebundenen Rücklagen
- Instandhaltung, Baupflege und Renovierung der kirchlichen Gebäude
- Anschaffungen für unsere Kirche, das Pfarrhaus, das Pfarrheim und die Kapelle
- Erhebung des Kirchgeldes
- Verwaltung der Sammlungen in den Gottesdiensten, der Spenden u. a. als Eigenmittel für unseren Haushalt und zweckgebundene Maßnahmen
- Durchführung verschiedener Rechtsgeschäfte, die der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung bedürfen (z. B. Personalangelegenheiten, Baumaßnahmen, Vermietungen und Verpachtungen, Änderungen des Grundstockvermögens u. ä.)
- Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat (Teilnahme eines Mitgliedes an der Pfarrgemeinderatssitzung)
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